Du würdest gerne mit deinen Kindern in der Natur übernachten? Am liebsten fernab von Campingplätzen? Aber ist das überhaupt erlaubt?
Vielleicht hast du schon mal gehört, dass Wildcampen in Deutschland, anders als in Skandinavien, verboten ist. Aber wie ist Campen eigentlich rechtlich definiert und gibt’s auch Ausnahmen? Wir haben in diesem Artikel das Wichtigste zusammengefasst.
Wenn Du dich für Wildcamping auf Trekkingplätzen interessierst, geht’s hier zum Artikel dazu: Biwak- und Trekkingplätze: Wildcamping mit Zelt in Deutschland
Rechtliche Grundlage
Zuerst mal die gute Nachricht vorweg: jede/r darf den Wald betreten um sich dort zu erholen. Im § 59 des Bundesnaturschutzgesetz heißt es dazu:
Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet.
und im § 14 des Bundeswaldgesetz:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet.
Das heißt schon mal, dass jede/r die Natur betreten darf und sich dabei auch nicht an bestimmte Tageszeiten halten muss. Dieses Recht gilt auch unabhängig davon, wer der Eigentümer des Grundstückes ist. Freie Landschaft meint übrigens alle ungenutzten Flächen außerhalb von Siedlungen. Neben dem Wald zählen auch Ufer, Wiesen, Strände und Landwirtschaftsflächen außerhalb der Nutzzeit dazu 1.
Allerdings schließt das Betreten leider nicht den Aufbau von einem Zelt mit ein. In den meisten Bundesländern ist der sogar explizit verboten, so dass man generell sagen muss: In Deutschland ist wild Zelten verboten.
Was in den Gesetzestexten allerdings nicht gesondert geregelt ist, ist das Schlafen unter freiem Himmel, das auch Biwakieren oder Lagern genannt wird. Sich einfach mit Isomatte und Schlafsack in den Wald zu legen ist also grundsätzlich möglich. Dabei darfst du auch ein Tarp (Schutzplane), einen Biwaksack oder eine Hängematte benutzen.
Darf ich überall biwakieren?
Grundsätzlich ist Biwakieren nicht verboten. Du solltest Flächen meiden, die offensichtlich von einem Bauern genutzt werden oder zu einem Hof gehören. Hier lohnt es sich aber manchmal schon einfach anzuklopfen und zu fragen, ob ihr dort übernachten dürft.
Da die Details von den Bundesländern geregelt werden, gibt es hier noch ein paar Besonderheiten.
In Schleswig-Holstein und Hessen ist es verboten im Wald nachts die Wege zu verlassen2. Das heißt, dort dürftest du nur auf einem Waldweg schlafen. Praktikabel und gemütlich ist das natürlich nicht. Du darfst in diesen Bundesländern aber weiterhin in der sonstigen Natur (außerhalb des Waldes) übernachten.
Als einziges Land hat Berlin in sein Waldgesetz einen Abschnitt aufgenommen, der im Wald nicht nur ein Zelt, sondern auch „ähnliche Lagerstätten“ verbietet3. Das heißt, dort darfst du kein Tarp aufbauen, weil das einem Zelt ja „ähnlich“ ist.
Sonderfall Schutzgebiete
Ein ganz anderes Thema sind die Schutzgebiete. Dazu haben wir ein paar praktische Tipps für dich, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
In Deutschland gibt es eine ganze Menge solcher Schutzgebiete. Deren Rechtslage ist jeweils in sogenannten Schutzgebietsverordnungen geregelt. Die alle hier aufzuführen, würde den Rahmen des Artikels sprengen, aber wenn du planst, mit deinen Kindern draußen zu übernachten, dann mach einfach folgendes:
- Prüfe mit der Karte der Schutzgebiete vom Bundesamt für Naturschutz ob dein Übernachtungsplatz in einem Schutzgebiet liegt. Mit einem Klick erfährst du hier auch den Namen (z.B. „Naturpark Pfälzerwald“)
- In einem Naturschutzgebiet oder Nationalpark ist biwakieren/lagern zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt grundsätzlich verboten.
- Befindet sich der ausgesuchte Platz in einem Biosphärenreservat, Naturpark oder Landschaftsschutzgebiet, kann es sein, dass Biwakieren über die Schutzgebietsverordnung verboten ist. Gib in eine Suchmaschine die Stichworte „[Name des Schutzgebiets] Verordnung lagern“ ein (z.B. „Naturpark Pfälzerwald Verordnung lagern“)
- Solltest du einen Treffer landen, heißt das, dass Biwakieren leider verboten ist.
Eine erfreuliche Ausnahme in Sachsen ist der Nationalpark Sächsische Schweiz. Dort ist das Lagern an 58 ausgewiesenen Stellen, sogenannten Boofen erlaubt, wenn du zum Klettern da bist. Hier findest Du eine Liste dieser Übernachtungsplätze.
Generell und besonders innerhalb der Schutzgebiete gilt natürlich: geht respektvoll mit der Natur um und hinterlasst keine Spuren. Das Klima der letzten Jahre hat die Waldbrandgefahr in Deutschland extrem erhöht und schon kleine Funken oder Zigarettenstummel können in einer Katastrophe enden. Sei dir dessen bewusst und gehe verantwortungsvoll mit Feuer um.
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Kann ich nicht doch irgendwie in Deutschland wildcampen?
In Deutschland gibt es zwar kein Jedermannsrecht wie in Skandinavien, aber im ganzen Land gibt es ausgewiesene Plätze in der Natur wo du dein Zelt aufschlagen darfst. Einige davon werden von Privatleuten aus reiner Nächstenliebe angeboten, andere werden von Tourismusverbänden als sogenannte Trekkingplätze betreut. Letztere kosten meistens auch etwas und können nur benutzt werden, wenn man sich vorher anmeldet. Mehr erfährst Du in diesem Artikel: Biwak- und Trekkingplätze – Wildcamping mit Zelt in Deutschland
Fazit
In Deutschland darfst du in der freien Landschaft übernachten, wenn du kein Zelt aufbaust und die Schutzgebiete beachtest. Es ist dein Recht, die Natur zur Erholung zu nutzen, also nimm es auch ruhig selbstbewusst wahr. Wenn du gerne mit deinen Kindern im Zelt schlafen willst, dann such mal nach Trekkingplätzen in der Gegend oder sprich direkt mit dem Landeigentümer.
Egal für welche Variante du dich entscheidest, wichtig ist immer respektvoll mit anderen Menschen, Pflanzen und Tieren umzugehen. Dazu gehört es keinen Müll zurück zulassen, keinen unnötigen Krach zu machen und kein Feuer zu machen.
Einen Überblick zum Thema Draußen-schlafen findest du hier: Mit Kindern draußen schlafen – Schritt für Schritt
In diesem Sinne – Viel Spaß beim Ausbüxen!
Paddy und Jana
Häufig gestellte Fragen
Wild campen (mit einem Zelt) ist in Deutschland generell nur auf ausgewiesenen Trekkingplätzen erlaubt.
Wildes Campen mit einem Zelt ist in Deutschland verboten. Aber das Biwakieren, also das Schlafen unter freiem Himmel, fällt nicht unter dieses Verbot. Dabei darf in allen Bundesländern außer Berlin auch ein Tarp (Schutzplane) benutzt werden.
Biwakieren ist in Deutschland nicht offiziell erlaubt, aber auch nicht verboten. Es wird deshalb als Grauzone angesehen.
Nein, in Deutschland ist es nicht erlaubt im Wald zu zelten. Eine Ausnahme sind Trekkingplätze.
Hat dir der Artikel weiter geholfen? Hast du noch Fragen zum Thema? Schreib’s in die Kommentare.
Also das habe ich so nicht gewusst.
Danke für diese tollen Infos !!
Sehr gerne, Alex ????.
Welche Infos waren neu für dich?
Hallo zusammen, vielen Dank für diesen informativen Artikel!
Hierzu hätte ich noch eine Frage, bei der ich mir nicht sicher bin, ob ich sie mir schon selbst beantworten kann.
Es ist ja erlaubt „Dabei darfst du auch ein Tarp (Schutzplane), einen Biwaksack oder eine Hängematte benutzen.“ ein Tarp zu benutzen beim Wildcampen.
Ist es ebenfalls erlaubt ein Tarp in Verbindung mit einem Moskitonetz zu benutzen?
Oder ist dies nicht erlaubt, da durch diese Verbindung es sehr einem richtigen Zelt ähnelt?
Hallo,
super Infoseite – danke!
Ich schließe mich Patricks Frage an – ist ein Moskitonetz „erlaubt“ zum wildcampen? Es gibt auch schlauchförmige, komplett geschlossene Moskitonetze, die einen Bügel haben, um das Netz vom Gesicht wegzuhalten – gilt das dann schon als Zelt?
Hallo Patrick und Martin,
soweit ich weiß, ist ein Moskitonetz – genauso wie ein Tarp – nirgendwo im Gesetz explizit erwähnt. Weil die beiden aber sehr ähnlich sind, würde ich davon ausgehen, dass auch ein Netz nicht als „Zelt“ gilt. Das ist allerdings meine persönliche Interpretation und keine juristische Beratung ????.
Alles was einen Bügel oder etwas Gestänge-ähnliches hat, könnte aber wahrscheinlich als Zelt angesehen werden, denke ich. Wenn ihr euch tiefer in die Materie einarbeiten wollt, dann werft mal einen Blick auf diesen archivierten Artikel von vivalranger.com: https://web.archive.org/web/20170917102745/http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht
Liebe Grüße
Paddy
Hallo ich hab dazu eigene Erfahrungen gemacht es gibt in den Naturgebieten und Wälder abgelegene Wege wo es auch große Flächen gibt dort lasse ich mich zum Übernachten nieder.
Diese Wege werden abends nicht mehr besucht und es sind oft wunderschöne plätze wo ich mehrere gefunden habe dort kann man mit gutem gewissen übernachten es sind ja Wege die man nicht verlassen hat also verstoße ich gegen keine rächte und wen mich einer trift ist es bestimmt der Bauer weil die Wege im Wald oft zu weiden führen.
Guten Tag,
Ich besitze ein angel(Zelt) bzw ein wetterunterstand da es keinen Boden Besitz. Darf ich damit campen?
Hallo Steven, wir sind keine Rechtsanwälte und können deshalb leider auch keine Auskünfte für spezielle Fragen geben. Ich persönlich würde aber eher davon ausgehen, dass so ein Angelzelt vor dem Gesetz wie ein normales Zelt gehandhabt wird.
Liebe Grüße
Paddy
Das Biwak-recht, das zu einen der ältesten der Menschheit gehört, besteht bei Anglern und Binnenschaffahrern darin, das „kein Haus“ errichtet werden darf, aber dem Grundbedürfnis des schlafen „für eine Nacht“ jedem zugestanden wird. Insofern also ein mitteleuropäisches „Jedermanns-recht“ – wenn man das so sehen will. Nun ist es in den Gesetzen an Land ein Problem, das „Zelten“ und Kampieren“ die einzigen – und damit strikt irreführenden Begriffe sind, die das biwakieren nicht sinnhaft richtig wiedergeben. In beiden Begriffen handelt es sich um eine Interpretation von einem „Hausbetrieb“ im Vergleich zu „kein Haus errichten“. Im juristischen Wörterbuch für die kommunalen Gesetzgebungen ist der Begriff biwakieren nicht erklärt und deshalb in der Rechtsprechung nicht so geltend zu machen. Diese Problematik zeigt sich in Gesprächen mit Orts -„Behörden“ die mit dem Wunsch nur biwakieren zu wollen rein gar nichts anfangen können. Anders hier die Mannheimer Akte der Rhein-Schiffahrts-Kommission, die diese Rechtslage durchaus kennt und bis heute als Bestandsschutz hat. Das Angelzelt wird also vom binnenrechtskundigen Förster anerkannt, jedoch von nicht ausgebildeten „Kräften“ als „Zelten“ uminterpretiert: nach dem Motto „Zelt ist Zelt – Punkt“. Eine Schulung der oft minderqualifizeiten Lang – „Behörden“ wäer sinnvoller, als das wir hier das Problem zu lösen versuchten….
Hi Jörg,
wow, danke für dein ausführliches Hintergrundwissen zu dem Thema!
LG Jana
Hallo ihr Beiden,
Danke für die Tipps, es ist nicht ganz leicht, in der rechtlichen Grauzone den Überblick zu behalten. Nach meiner Erfahrung bekommt man keine Probleme beim Biwakieren, so lange man sich den Schlafplatz mit ein bisschen Umsicht und Menschenverstand aussucht.
Vielen Dank und schöne Grüße!
Peter
Hallo Peter,
danke für deinen Beitrag. Für uns ist es auch am wichtigsten, sich rücksichtsvoll zu verhalten, dann gibt es in der Regel keine Konflikte.
Liebe Grüße
Paddy und Jana
Und was ist wenn ich mir ein Zelt aus Ästen und Laub baue?
Nach meinem Verständnis würde das als Bauwerk gelten und wäre deshalb verboten. Aber wenn du es hinterher wieder abbaust, wird sich vielleicht auch niemand daran stören.
Ich kann dich dazu natürlich nicht rechtlich beraten, aber wenn du dich selbst tiefer einarbeiten möchtest, dann schau dir mal diesen Artikel an: https://web.archive.org/web/20170917102745/http://vivalranger.com/home/wissen/outdoorrecht (Ich hatte ihn auch oben schon mal gepostet)
Schöne Grüße
Paddy
Danke für die Info. Das war mir jetzt auch neu, dass man im Wald nicht einfach Zelten darf. Wie verhält sich das eigentlich mit einem Moskitonetz, was ja nicht wirklich ein Zelt ist? Ich habe nun schon des Öfteren mit Freunden im Wald geschlafen, jedoch auf einem gepachteten Waldstück. Hier waren wir bisher immer nur mit einem Moskitonetz unterwegs. Das sollte doch auch im Wald (öffentlich) gehen, da es sich hierbei nicht um Zelt handelt?
Liebe Grüße
Sonja
Hallo Sonja,
vor einiger Zeit wurde die Frage schon mal gestellt. Hier meine Antwort darauf: https://ausgebuext.info/wildcampen-deutschland/#comment-73
Liebe Grüße
Paddy
Ein Zelt schützt vor Wind und Regen (oder Schnee) …
Und im Winter ist es in einem Zelt ein oder zwei Grad wärmer als draußen.
In Schweden fressen einen im Sommer die Mücken auf wenn man kein Zelt hat.
Aber hier in Deutschland macht ein Zelt im Wald meiner Meinung nach kaum Sinn.
Und bei Touren schleppt man so auch weniger Gedöns mit sich rum. ????
In Brandenburg/ Mecklenburg Vorpommern gibt es folgende Möglichkeiten abseits der Schutzgebiete. Brandenburg: In Brandenburg haben Wildcamping-Fans etwas mehr Glück – zumindest diejenigen, die mit einem Zelt unterwegs sind. Hier ist es Wanderern, Reitern, Rad und Bootsfahrern nämlich gestattet, für eine Nacht ihr Zelt in der freien Natur aufzuschlagen. Achtung: Auf Privatgrundstücken/ Naturschutzgebieten ist auch das verboten.
Hallo zusammen, ich frag mich, ob das Ausruhen mit Tarp und Hängematte in der Hardt in NRW erlaubt ist. Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher 🌳🌳🌳